§1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen
Mahnert Sanitär & Heizung Meisterbetrieb – Inh. Frank Mahnert
(im Folgenden „Auftragnehmer“)
und seinen Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“).
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
- Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB).
§2 Vertragsabschluss
- Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
- Ein Vertrag kommt zustande durch:
- schriftliche Auftragsbestätigung
- mündliche Auftragsannahme
- Beginn der Ausführung der Arbeiten
- Änderungen oder Ergänzungen eines Auftrags bedürfen der Zustimmung des Auftragnehmers.
§3 Leistungsumfang
- Der Auftragnehmer erbringt Leistungen insbesondere in den Bereichen:
- Sanitärinstallationen
- Heizungsanlagen
- Wartung und Reparaturen
- Modernisierung und Sanierung von Bädern
- Installation von Wärmepumpen
- Montage von Heiztechnik
- Reparatur- und Notdienstarbeiten
- Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag oder Leistungsverzeichnis.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung qualifizierte Subunternehmer einzusetzen.
§4 Preise und Zahlungsbedingungen
- Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen sofort ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
- Bei größeren Projekten kann der Auftragnehmer Abschlagszahlungen gemäß Baufortschritt verlangen.
- Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt:
- Verzugszinsen gemäß §288 BGB zu berechnen
- Mahnkosten zu erheben
- weitere Arbeiten auszusetzen
§5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass:
- notwendige Genehmigungen vorliegen
- Baustellenzugang gewährleistet ist
- Strom und Wasser zur Verfügung stehen
- vorhandene Leitungen korrekt gekennzeichnet sind
Mehrkosten aufgrund fehlender Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
§6 Liefer- und Ausführungsfristen
- Angegebene Ausführungs- und Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
- Verzögerungen durch
- Lieferengpässe
- höhere Gewalt
- Witterung
- Materialverfügbarkeit
- behördliche Anordnungen
berechtigen nicht zum Schadensersatz.
§7 Eigentumsvorbehalt
- Gelieferte Materialien und Bauteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
- Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Materialien zurückzufordern.
§8 Abnahme
- Nach Fertigstellung der Arbeiten erfolgt eine Abnahme durch den Auftraggeber.
- Die Leistung gilt auch als abgenommen, wenn:
- der Auftraggeber die Anlage nutzt
- keine wesentlichen Mängel innerhalb von 7 Tagen gemeldet werden.
§9 Gewährleistung
- Für erbrachte Werkleistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt:
- 2 Jahre bei Arbeiten an Gebäuden (für Verbraucher gelten gesetzliche Fristen)
- bei Unternehmern kann die Frist auf 1 Jahr begrenzt sein.
- Keine Gewährleistung besteht für Schäden durch:
- unsachgemäße Nutzung
- eigenständige Veränderungen
- mangelnde Wartung
- äußere Einflüsse
§10 Haftung
- Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt bei:
- Vorsatz
- grober Fahrlässigkeit
- Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
- Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§11 Wartung und Betrieb
- Für Heizungs- und Sanitäranlagen wird eine regelmäßige Wartung empfohlen.
- Schäden durch fehlende Wartung können Gewährleistungsansprüche ausschließen.
§12 Datenschutz
- Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragsabwicklung.
- Es gelten die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
§13 Gerichtsstand und anwendbares Recht
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Unternehmens.
§14 Schlussbestimmungen
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

