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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen

Mahnert Sanitär & Heizung Meisterbetrieb – Inh. Frank Mahnert
(im Folgenden „Auftragnehmer“)

und seinen Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“).

  1. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
  2. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB).

§2 Vertragsabschluss

  1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
  2. Ein Vertrag kommt zustande durch:
  • schriftliche Auftragsbestätigung
  • mündliche Auftragsannahme
  • Beginn der Ausführung der Arbeiten
  1. Änderungen oder Ergänzungen eines Auftrags bedürfen der Zustimmung des Auftragnehmers.

§3 Leistungsumfang

  1. Der Auftragnehmer erbringt Leistungen insbesondere in den Bereichen:
  • Sanitärinstallationen
  • Heizungsanlagen
  • Wartung und Reparaturen
  • Modernisierung und Sanierung von Bädern
  • Installation von Wärmepumpen
  • Montage von Heiztechnik
  • Reparatur- und Notdienstarbeiten
  1. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag oder Leistungsverzeichnis.
  2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung qualifizierte Subunternehmer einzusetzen.

§4 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen sofort ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
  3. Bei größeren Projekten kann der Auftragnehmer Abschlagszahlungen gemäß Baufortschritt verlangen.
  4. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt:
  • Verzugszinsen gemäß §288 BGB zu berechnen
  • Mahnkosten zu erheben
  • weitere Arbeiten auszusetzen

§5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass:

  • notwendige Genehmigungen vorliegen
  • Baustellenzugang gewährleistet ist
  • Strom und Wasser zur Verfügung stehen
  • vorhandene Leitungen korrekt gekennzeichnet sind

Mehrkosten aufgrund fehlender Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers.


§6 Liefer- und Ausführungsfristen

  1. Angegebene Ausführungs- und Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
  2. Verzögerungen durch
  • Lieferengpässe
  • höhere Gewalt
  • Witterung
  • Materialverfügbarkeit
  • behördliche Anordnungen

berechtigen nicht zum Schadensersatz.


§7 Eigentumsvorbehalt

  1. Gelieferte Materialien und Bauteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
  2. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Materialien zurückzufordern.

§8 Abnahme

  1. Nach Fertigstellung der Arbeiten erfolgt eine Abnahme durch den Auftraggeber.
  2. Die Leistung gilt auch als abgenommen, wenn:
  • der Auftraggeber die Anlage nutzt
  • keine wesentlichen Mängel innerhalb von 7 Tagen gemeldet werden.

§9 Gewährleistung

  1. Für erbrachte Werkleistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
  2. Die Gewährleistungsfrist beträgt:
  • 2 Jahre bei Arbeiten an Gebäuden (für Verbraucher gelten gesetzliche Fristen)
  • bei Unternehmern kann die Frist auf 1 Jahr begrenzt sein.
  1. Keine Gewährleistung besteht für Schäden durch:
  • unsachgemäße Nutzung
  • eigenständige Veränderungen
  • mangelnde Wartung
  • äußere Einflüsse

§10 Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt bei:
  • Vorsatz
  • grober Fahrlässigkeit
  • Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
  1. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
  2. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§11 Wartung und Betrieb

  1. Für Heizungs- und Sanitäranlagen wird eine regelmäßige Wartung empfohlen.
  2. Schäden durch fehlende Wartung können Gewährleistungsansprüche ausschließen.

§12 Datenschutz

  1. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragsabwicklung.
  2. Es gelten die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

§13 Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Unternehmens.

§14 Schlussbestimmungen

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  2. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.